Grußwort Oberbürgermeister Peter Feldmann

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger


Zum 125jährigen Jubiläum „Revision in Frankfurt am Main“ gratuliere ich dem Revisionsamt, seinen Mitarbeitenden und der Amtsleitung sehr herzlich. 

Das Revisionsamt blickt auf 125 Jahre wechselvolle Geschichte zurück und kann stolz sein, die erfolgreiche Tradition fortzusetzen und immer wieder neu zu interpretieren.

Bereits 8. Dezember 1896 erkannten die damals Verantwortlichen die Bedeutung einer wirksamen Finanzkontrolle und etablierten ein Rechnungs-Revisions-Bureau (RRB), dass im Römer angesiedelt wurde. Mit einer Verordnung über die Gründung eines behördlichen Organs mit hauptberuflich tätigen Beamten begann eine Erfolgsgeschichte.

  • Bei Null fing man jedoch nicht an. Zuvor war die Prüfung von Rechnungen bereits umfassend geregelt, wie das Amtsblatt 1940 berichtete. Der Autor, Dr. jur. Volkmar Reinhardt, bezog sich in seinem Aufsatz auf die Geschichte seit 1869. Demnach erließ der Magistrat am 18.11.1869 das „Regulativ über die Organisation des Stadt-Rechnungs-Revisions-Collegs“, welches mit fünf später mit sieben auf sechs Jahre gewählten Bürgern besetzt war. Die Geschichte der Rechnungsprüfung lässt sich aber sicher problemlos bis zum Beginn des 17. Jahrhundert zurückverfolgen – wenn nicht sogar weit darüber hinaus.

    Zurück zu unserem Anlass, dem 125-jährigen Bestehen einer mit Beamten besetzten Revision, die bereits 1898 eine bedeutende Änderung erfuhr. In diesem Jahr wurde ein Revisionsausschuss mit drei bis Mitgliedern gebildet, die die Revisionsangelegenheiten berieten, bevor sie dem Magistrat vorgelegt wurden.

    1900 folgte die erste Revisionsordnung, der viele bis zur aktuellen am 18. September 2018 beschlossenen Revisionsordnungen folgen sollten.

    In den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts wurden die Aufgaben um Verfahrens- und Organisationsfragen erweitert. 1921 wurde die Kommission: „Städtisches Revisionsamt“ gegründet. Das RRB von 1896 fungierte als ausführende „Geschäftsstelle“. Die Kommission tagte sechsmal im Jahr. Mitglieder waren 9 Stadtverordnete und vier Magistratsmitglieder.

    1922 wurde eine technische Prüfstelle eingerichtet, damit blickt die Technische Prüfabteilung im Revisionsamt im kommenden Jahr auf einhundert Jahre zurück.

    1924 begann ein sieben Jahre andauernder Disput zwischen Magistrat und Stadtverordnetenversammlung: Durch die „Ordnung betr. Errichtung der Revisionsdeputation“ vom 02. September 1924 sah sich die Stadtverordnetenversammlung in ihren Möglichkeiten, Kontrolle auszuüben, eingeschränkt.

    Das RRB zog 1930 in die Rückertstraße 6. Die Organisations- und Revisions-Deputation bestand aus 7 Magistratsmitgliedern, die durch den Oberbürgermeister ernannt wurden sowie 7 Stadtverordneten. Bereits ein Jahr später zog das RBB in die Braubachstraße 14 um und wurde fortan als Revisions- und Organisationsamt bezeichnet.

    Am 2. November 1932 trat schließlich die Preußische Gemeindefinanzverordnung in Kraft. Sie schrieb die Errichtung von Rechnungsprüfungsämtern bei Gemeinden mit mehr als 25.000 Einwohnern verbindlich vor. Für Frankfurt am Main, das dieser Regelung längst vorausgeeilt war, brachte diese Verordnung die Einschränkung der lange erkämpften Beteiligungsrechte der Stadtverordnetenversammlung mit sich. Gesetzlich verankert wurde die Unabhängigkeit des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes. 1934 erfolgte schließlich die Umbenennung in Rechnungsprüfungsamt.

    Mit der Deputationssatzung vom 01. Juni 1933 wurde die demokratische Selbstverwaltung der Stadt massiv eingeschränkt. Die Bestimmungen des Revisions- und Organisationswesens von 1931 – und damit auch die Rechte der Stadtverordneten – wurden faktisch aufgehoben.

    Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde das Amt wieder unabhängig. Möglich machte dies die neue Hessische Gemeindeordnung vom 21. Dezember 1945. Sie sah vor, dass sich die demokratisch gewählte Stadtverordnetenversammlung jederzeit des Amtes „bedienen“ könne. Eine Regelung, die in der aktuellen Hessischen Gemeindeordnung im § 130 Abs. 2 HGO immer noch verankert ist.

    Vier Magistratsmitglieder und fünf Stadtverordnete befassten sich ab 1947 mit Angelegenheiten des Rechnungsprüfungsamtes und waren auch für die Organisations- und Wirtschaftsprüfungen der Verwaltung bestellt. Die Revisionsdeputation regte die Erhöhung der Stellen beim Amt an, dass bis 1959 wieder Revisions- und Organisationsamt (ROA) hieß. Die Geschäftsordnung für das Revisions- und Organisationsamt sah vor, dass die Revisionsdeputation für das ROA zweimal im Jahr zusammentritt und insbesondere Fragen der Organisation und der Prüfungsberichte erörtert.

    1961 wurde die Revisionsdeputation nicht mehr gebildet, 1962 trat wieder eine Revisionsordnung an die Stelle der Geschäftsordnung. 1967 wurde eine Magistratskommission „zur Prüfung der Stellungnahmen der Ämter zu den Beanstandungen in den Schlussberichten des Revisionsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung“ gebildet.

    Beginnend ab 1968 war das Revisionsamt bei der Aufstellung von Grundregeln für Datenverarbeitungsverfahren im Finanzwesen beteiligt – ein Prüffeld, dem im Zeitalter der Digitalisierung eine immer größere Bedeutung zukommt.

    1975 nahm die erste Prüferin ihre Arbeit im Revisionsamt auf. Damals eine Neuerung, heute eine Selbstverständlichkeit.

    Am 08. Dezember 1996 feierte das Revisionsamt sein 100-jähriges Jubiläum. Aus diesem Anlass fand am 10. Dezember 1996 im Kaisersaal des Frankfurter Römers eine Feierstunde statt. Den Festvortrag hielt die damalige Präsidenten des Bundesrechnungshofes, Frau Dr. Hedda von Wedel.

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Revisionsamtes spendeten einen Ahornbaum, der am 06. Dezember in Frankfurt am Main - Bockenheim, Friesengasse 21, gepflanzt wurde.

    Für das Haushaltsjahr 2002 wurde erstmalig ein Produkthaushalt mit entsprechend neuer Gliederungssystematik auf der Basis von Produktgruppen vorgelegt. Dies verlangte vom Revisionsamt einen neuen Prüfungsansatz, das Amt wurde mit betriebswirtschaftlichen Sachverstand verstärkt. Aktuell arbeiten eine Wirtschaftsprüferin, zwei Wirtschaftsprüfer und zahlreiche Prüfende mit betriebswirtschaftlicher Ausbildung oder Zusatzqualifikation im Revisionsamt.

    Mit Verfügung der Oberbürgermeisterin vom 14.04.2003 wurde die Innenprüfung der Dezernate als Abteilung 14.4 dem Revisionsamt mit Wirkung vom 01.08.2003 angegliedert. Die Zusammenfassung der Innenprüfung der Dezernate führte nicht zur Ausweitung der Rechtsstellung des Revisionsamtes, sondern diente der Sicherstellung einer effektiven Kapazitätsausnutzung, der gleichmäßigen Anwendung von Prüfungsmethoden und -maßstäben und einer einheitlichen Dienstgestaltung. Infolgedessen wurde im Jahr 2004 eine Richtlinie für die Innenprüfung erarbeitet, die am 02.04.2004 in Kraft trat.

    Am 01.01.2006 wurde die neue EDV-gestützte Prüfplanung und ein DMS eingeführt und seitdem ständig weiterentwickelt.

    Seit dem 01.01.2007 wird die Haushaltswirtschaft der Stadt nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung geführt. Das Revisionsamt prüfte die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007.

    Bereits die Einführung der Doppik wurde begleitend geprüft. Von Beginn an wurden die Prüfungen der Jahresabschlüsse – später auch der Gesamtabschlüsse – eigenständig ohne externe Unterstützung geprüft.

    2011 startete ein Projekt zur Weiterentwicklung der Revisionsarbeit (ReVISION 2016), in dem die eigene Rolle und Haltung, die Arbeitsabläufe, und die Kommunikation auf den Prüfstand gestellt werden. Im Kern ging es um die Frage, was kann das Revisionsamt beitragen, um die Wirksamkeit der Prüfung zu verbessen. Als Ergebnis wurde auch das neue Leitbild des Revisionsamtes erarbeitet. Ein besonderes Augenmerk wurde im Projekt auf Adressatenorientierung, Beschreibung der internen und externen Abläufe gelegt. Aktuell steht die Digitalisierung der Abläufe und Prüfmethoden und die Einführung der E-Akte im Mittelpunkt der laufenden Projekte im Revisionsamt

    Das Revisionsamt stützt sich bei der heutigen Arbeit auf die historisch gewachsene Bedeutung einer unabhängigen Finanzkontrolle im Auftrag der Bürgerschaft.

    Die Stellungnahmen zu Beschlussvorlagen des Magistrats sind eine wesentliche Aufgabe der Revision, die sie konstruktiv kritisch wahrnimmt. Die Revision ist heute eingebunden in die Reformkommission, wirkt im IT Strategierat und in zahlreichen Projekten beratend mit ohne selbst zu entscheiden. Die Projekte selbst sind Gegenstand der Prüfung oder werden begleitend geprüft.

    Hervorheben möchte ich das Engagement des Amtsleiters im Institut der Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer Deutschland, in der AG der Revisionsämter im Hessischen Städtetag, bei der KGSt dem AWV und in Netzwerken mit anderen Prüfungseinrichtungen. In all seinen Funktionen verfolgt er das Ziel, im Interesse des Gemeinwesens die Wirksamkeit der öffentlichen Finanzkontrolle zu stärken.

    Die Wahrnehmung all dieser Aufgaben empfinde ich auch ganz persönlich als einen wertvollen Beitrag zu gedeihlichen Weiterentwicklung unserer Stadt Frankfurt am Main.

    Ich danke ihm und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in all den Jahren des Bestehens ihr Fachwissen und Expertise zum Wohle der Stadt Frankfurt am Main eingebracht haben und freue mich, dass dieser Weg auch im Zeitalter der Digitalisierung konsequent fortgesetzt wird.

 
 

Grußwort Amtsleiter Hans-Dieter Wieden

Sehr geehrte Damen und Herren

An dieser Stelle möchte ich meinen persönlichen Blick auf die Entwicklung des Revisionsamts in den letzten zehn Jahren darstellen. Die Übernahme des Revisionsamtes der Stadt Frankfurt am Main im März 2011 stellte die größte Herausforderung in meiner beruflichen Laufbahn dar. Als gelernter Jurist war ich zuvor in unterschiedlichen Funktion in der hessischen Steuerverwaltung und sieben Jahre in der gleichen Funktion im Lahn-Dill-Kreis tätig.

Neben diesen unmittelbaren Erfahrungen in der kommunalen Rechnungsprüfung konnte ich mich auf meine Zeiten in der Betriebsprüfung und der Leitung der Finanzamt Weilburg mit 60 Stellen und 80 Bediensteten stützen.

Frankfurt ist eine besondere Stadt, zum einen die Größe, das Finanzvolumen, die vielfältigen Aufgaben und insbesondere der Bereich der Beteiligungen zeichneten meine neue Aufgabe aus.

Es galt die formellen „Dienstwege“ kennen zu lernen, aber auch neue Netzwerke zu bilden.

  • Ich traf auf ein gut strukturiertes Amt mit klaren Zuständigkeiten mit vier Abteilungen und Mitarbeitende mit hervorragendem Fachwissen in den unterschiedlichsten Disziplinen.

    Gelegentlich hatte ich den Eindruck, dass ich nicht ein Amt, sondern vier Ämter mit selbstbewussten Leitungen führen sollte.

    Bereits im Lahn-Dill-Kreis und bei meiner Arbeit im Hessischen Landkreistag hatte ich feststellen müssen, dass oft nur ein Interdisziplinären Prüfungsansatz die komplexen Problem- und Fragestellungen lösen kann. Bestärkt wurde diese Einsicht durch Kontakte zu Prof. Martin Richter und die Zusammenarbeit im 2006 gegründeten Institut für Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer (IDR) - https://www.idrd.de. Von Beginn an habe ich mich beim IDR im Verwaltungsrat später als Vorsitzender engagiert. Seit 2016 fungiere ich als Vorstandsvorsitzender des IDR.

    Wo lagen die besonderen Herausforderungen in meiner bisherigen Amtszeit?

    1. Wir suchen eine neue Liegenschaft mit dem Ziel „Alle unter einem Dach in Römernähe“

    Als erstes wurde ich damit konfrontiert, dass die bisherigen Standorte nur noch bis 2015 zur Verfügung standen, es galt, einen neuen Standort für das Amt zu finden.

    Dies bot die Chance, eine Liegenschaft zu suchen, in der „Alle unter einem Dach“ arbeiten konnten.

    Kein Wunder, dies gestaltete sich in Frankfurt schwierig, zumal das neue Amt in der Nähe des Römers angesiedelt sein sollte. Verschiedene Liegenschaften, die das Liegenschaftsamt anbot, erwiesen sich aus unterschiedlichen Gründen als ungeeignet. Zu teuer, verkehrsungünstig gelegen, schadstoffbelastet, zu klein oder ein anderer Mietenden war schneller. Mit externer Unterstützung gelang es, die heutige Liegenschaft in der Gutleutstraße 26 zu finden. In der Rekordzeit von acht Monaten erfolgten in 2015 der Umbau durch den Vermieter nach dem Bedarf der Revision und der Umzug in die neuen Räume. Der Umzug selbst am 12. und 13. August 2015 vom Mainkai 35, der alten Mainzer Gasse 17-19 und den Einzelarbeitsplätzen der Innenprüfung in verschiedenen Liegenschaften erfolgt in nur drei Arbeitstagen.

    Die IT war schon am Tag des Umzugs wieder einsatzbereit und Dank guter Planung gab es nur eine Handvoll Kartons im „lost and fund“ Raum, die aber schnell zugeordnet werden konnten. Meine Anerkennung und Dank gilt heute noch Allen, die am Projekt mitgewirkt haben.

    2. Weiterentwicklung der Revision mit dem Ziel, die Wirkung zu verbessern“

    Einige Prüfende beschwerten sich bei mir (oft zurecht), „Wir stellen immer wieder die gleichen Fehler fest und empfehlen den geprüften Stellen Maßnahmen, um die Fehler künftig zu vermeiden, aber es ändert sich nichts.“

    Die Reflexion führt zur Gegenfrage „Und was können wir tun, um das zu verändern?“.

    Die Antwort führte zum Organisationsentwicklungsprojekt ReVISION 2016, dass Ende 2011 startete.

    In den folgenden drei Jahren wurden ein Projektbüro und ein Projektteam sowie Arbeitsgruppen eingerichtet, eigene Prozesse hinterfragt, Aufgaben und Rollen der Revision definiert, das Leitbild fortgeschrieben und es fanden je zwei Umfragen bei den geprüften Stellen und den Mitarbeitenden statt. Insgesamt wurden zwölf moderierte Treffen mit allen Bediensteten im Ordnungsamt durchgeführt.

    Das Projekt wurde durch Fortbildungen begleitet. In Anlehnung an den Lehrgang der KGSt für Organisatoren wurden alle Prüfenden zu Veränderungsmanagement, Kennzahlen und Prozessaufnahmen und Risikomanagement geschult. Dieser „Frankfurter Lehrgang“ ist heute als Modul B integraler Bestandteil im IDR Zertifikatslehrgang. Heute gehört die Teilnahme am IDR Zertifikatslehrgang mit vier Modulen zum Einarbeitungskonzept der neuen Prüfenden, die den Abschluss “Zertifizierter Revisor:in” ablegen können.

    3. Der Weg in die Digitalisierung mit dem Ziel „Medienbruchfreie Prüfung“

    Das jüngste Kapitel der Weiterentwicklung der Revision ist der Weg in die Digitalisierung. Dabei gilt es zum einen Chancen und Risiken bei der Digitalisierung der Verwaltung zu erkennen und die Projekte kritisch zu begleiten und zum anderen die Revision selbst an die geänderten Anforderungen anzupassen. Für die eigenen Kernprozesse müssen digitalkonforme Sollprozesse definiert und umgesetzt werden. Es gilt die E-Akte als führendes System zu implementieren und um Tools für Risikobewertung, Prüfplanung und Prüfcontrolling zu ergänzen. Auch die Prüfmethoden müssen sich weiterentwickeln, Prüfen der IT und prüfen mit IT, also mit Analysetools, automatisierte Standardprüfung bis hin zum Einsatz von KI für Prüfroutinen gehören zum Standard. Statt Belegen werden elektronische Rechnungen und Vergaben sowie die IT gestützten Prozesse und die IT Sicherheit Gegenstand der Prüfung. Dies erfordert neue digitale Kompetenzen, die es gilt mit Fortbildungen zu vermitteln und in die Einarbeitung der neuen Prüfenden einzubauen.

    4. Qualifiziertes Personal gewinnen und motivieren

    Die größte Herausforderung lag und liegt in der Gewinnung von qualifizierten motivieren Personal mit unterschiedlichsten Qualifikationen. Der „Kampf“ um die klügsten Köpfe ist in vollem Gange, deshalb muss auch die Revision attraktive Arbeitsbedingungen schaffen und das lebenslange Lernen aktiv unterstützen.

    Zusammenfassend kann ich feststellen, dass die Revision in Frankfurt am Main die spanneste, vielfältigste und verantwortungsvollste Aufgabe an den Schnittstellen zu Dezernaten, Magistrat und Stadtverordnetenversammlung ist. Ich habe den Schritt in die Revision und den Wechsel nach Frankfurt am Main nie bereut und freue mich auf die kommenden gerade in Zeiten schwieriger Haushalte nicht einfacher werdende Aufgaben und die kontinuierliche Weiterentwicklung des Revisionsamts.

    Ich danke den Bediensteten für die Unterstützung in den ersten zehn Jahren meiner Amtszeit.

 

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